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View Full Version : Copyright von Musik in Videos



ATAG_Kanister
Nov-09-2014, 02:21
Hallo,

kennt sich jemand mit der Copyright-Problematik bei der Benutzung von nicht Gema-Freier Musik für Videos aus.

Was geht und was geht nicht?

Wie sähen, bei Verstößen, entsprechende Sanktionen aus? Die Sperrung des Videos bei YouTube sehe ich als bestenfalls belästigend an.

Bekommt man Post von der Gema (Kosten)? Oder kann einem eine Anwaltskanzlei einfach eine Abmahnung (vermutlich noch mehr Kosten) zuschicken?

Gruß


Kanister

varrattu
Nov-09-2014, 03:49
GEMA: 10 Fragen - 10 Antworten (https://www.gema.de/musiknutzer/10-fragen-10-antworten.html)

Gruß ~V~

DUI
Nov-09-2014, 05:38
Ich verwende für meine Videos ausschließlich Musikstücke, bei der der Künstler mir die entsprechenden Rechte einräumt. Mit auf jamendo.com (http://www.jamendo.com/) (keine Registrierung nötig, auch wenn die Startseite danach aussieht) bereitgestellten Liedern hatte ich bisher keine Probleme. Aber auch hier solltest Du aufpassen, dass Du die Lizenzbedingungen einhälst: Manche Künstler verlangen, dass das Lied nicht bearbeitet oder geschnitten wird, anderen ist das einerlei. In der Regel ist jedoch Voraussetzung, dass Du den Songtitel und Künstler erwähnst.

Verwendest Du Musik ohne Einwilligung des Künstlers, werden Dir nach meiner Erfahrung automatische Suchalgorithmen von Youtube schnell auf die Schliche kommen mit der Folge, dass das Video gesperrt wird. Wie Du geschrieben hast, lästig aber noch nicht dramatisch. Einem Geschwaderkollegen war damit verbunden aber auch einmal ein Schreiben von einem dieser freundlichen Abmahnanwälte ins Haus geflattert. Wie das ausging und mit welchen Kosten der Spaß verbunden war, kann ich nicht sagen. Aber besser im Zweifelsfall mit der Nutzung von Musik vorsichtig sein und diese bei öffentlichen Videos besser sein lassen...

ATAG_Kanister
Nov-11-2014, 14:43
Danke für die Infos,

ich habe mal bei der GEMA nach den Preisen recherchiert.

Gepfeffert könnte man sagen.


Aber:

Laut Wikipedia:


"Zum anderen ist Musik auch dann GEMA-frei, wenn das Urheberrecht erloschen ist, das Werk also urheberrechtlich ungeschützt bzw. urheberrechtsfrei ist. Das ist dann der Fall, wenn der Komponist länger als 70 Jahre tot ist und somit die Schutzfrist abgelaufen ist (§ 64 UrhG). ...

Wird das Werk eines Komponisten bearbeitet, der schon 70 Jahre tot ist, und die Bearbeitung veröffentlicht, fällt für die Nutzung des bearbeiteten „GEMA-freien Werkes“ eine GEMA-Gebühr an, wenn der Bearbeiter Mitglied der GEMA ist."


Somit sind die - unveränderten - Werke von z. B. Bach, Beethoven oder Mozart (Wagner kommt mir nicht in die Tüte) Gema-frei.

Na, es wird sich schon was finden. ;-)

Das Blenheimtutorial wird davon noch nicht betroffen sein.



Kanister