L.V.Bl. 1943 Nr. 698
698. Anstrich des Luftwaffengerätes
In Anlehnung an die Vorschriften des Heeres (Allgemeine Heeresmitteilungen vom 22.2.1943, Seite
113, Anstrich des Heeresgeräts) wird für den Anstrich des Luftwaffengerätes folgendes angeordnet:
A. Neufertigung
1. Fahrzeuge:
An stelle des bisherigen Anstrichs im Farbton dunkelgrau (RAL 46) für Europa und in den Farbtönen
sandgelb (RAL 8020) und beigegrau (RAL 7022) für Afrika und Kreta, tritt ab sofort einheitlich für
sämtliche Kriegsschauplätze ein Anstrich im Farbton gelbgrau (7028).
2. Waffen und Geräte
Der Anstrich der Waffen und Geräte wird ebenfalls ab sofort auf den neuen Farbton RAL 7028 umgestellt.
Ausgenommen: Waffen und Geräte in Flugzeugen und in Fahrzeugen. Bordgeräte und eingebaute Bodengeräte
behalten also die bisherigen Farbtöne.
Die Farb- bzw. Lackarten bleiben, abgesehen vom Farbton, unverändert. Es ist also z.B. nach wie vor
für Kraftfahrzeuge Gerätefarbe nach TL 6317 B zu verwenden. Für Geräte, für welche Speziallacke
vorgeschrieben waren, finden diese auch weiterhin Verwendung.
B. Geräte in Beständen
Gerät in Beständen, soweit es noch in den alten Farbtönen gefertigt wurde, ist vor der Auslieferung
mit dem neuen Farbton RAL 7028 zu versehen.
C. Gerät bei den Ersatz- und Besatzungstruppen
Dieses Gerät ist alsbald im neuen Farbton RAL 7028 umzustreichen oder umzuspritzen. Die hierfür
notwendigen Farben (in der Hauptsache Gerätefarben nach 6317 B) sind auf dem Nachschubwege zu beziehen.
D. Gerät bei den Feldtruppen
Im Einsatz befindliches Gerät erhält, soweit ein Korrosionsschutzanstrich nicht erforderlich ist, keinen
neuen Anstrich. Notwendige Umtarnung ist mit Tarnpaste (siehe Umtarnung) durchzuführen.
Jetzt kommen noch 2 längere Absätze über Umtarnung durch Pasten und Art der Tarnung.
Wichtig momentan ist nur die Angabe der 3 Tarnpasten:
1. gelbgrau (RAL 7028)
2. olivgrün (RAL 6003)
3. rotbraun (RAL 8017)
Anmerkung: der Farbton 46 dunkelgrau ist aus RAL 840 B2 und neu nach 840 R RAL 7021.
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